Energiepreispauschale ist steuerbar

  1. Der Gesetzgeber hat die Energiepreispauschale im Wege eines Rechtsfolgenverweises den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet, so dass es auf den Veranlassungszusammenhang der Einnahme mit der vom Arbeitnehmer erbrachten Leistung nicht ankommt.
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