Mit einem Beschluss vom 11. September 2024 haben die Organisationen zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für die Weinanbaugebiete Pfalz & Rheinhessen – die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein in der Pfalz und in Rheinhessen für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 vol. % Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich. Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinpfalz sowie Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr auch durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig werden die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für die roten Rebsorten Dornfelder und Portugieser auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.
In den Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen als repräsentative Vertretung der pfälzischen und rheinhessischen Weinwirtschaft sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der Pfalz und in Rheinhessen. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen wurden im Jahre 2019 als Schutzgemeinschaften des Landes durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.