Mindestlohnerhöhung überschattet positive Aspekte BWV-Präsident Hartelt zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen

Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung, Energiesteuerbefreiung für alternative Kraftstoffe, Ablehnung des EU-Bodenüberwachungs-Gesetzes, Bestandsschutz für Neu- und Umbauten von Tierställen, Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, Abschaffung der Stoffstrombilanz im Düngegesetz – der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, sieht positive Ansätze im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. „Bei einigen Punkten ist eine Abkehr von politisch motivierten Positionen hin zu einer objektiven, praxisorientierten Bewertung zu erkennen. Das macht uns ein wenig Hoffnung für die zukünftige Agrarpolitik im Land.“

Viele Formulierungen in dem Papier lassen aber großen Interpretationsspielraum und ob es zu einem wirklichen Politikwechsel kommt, wird maßgeblich davon abhängen, wie dieser genutzt wird. Die Koalitionsparteien wollen Wettbewerbsfähigkeit, Ernährungssicherung und Ressourcenschonung gleichermaßen verfolgen. Ein entscheidender Faktor, um dieses Ziel zu erreichen, wird dabei das Agieren des Bundesumweltministeriums sein.

Stark überschattet werden die Verhandlungsergebnisse von der Erhöhung des Mindestlohns auf 15 EUR. Dies führt insbesondere in den handarbeitsintensiven Sonderkulturen Obst-, Gemüse- und Weinbau zu erheblichen Kostensteigerungen. Zu glauben, dass diese durch eine entsprechende Erhöhung der Erzeugerpreise ausgeglichen werden könnten, ist aus Hartelts Sicht vollkommen utopisch: „Viele Obst- und Gemüsesorten werden nicht mehr rentabel angebaut werden können und die zusätzlichen Kosten schlagen sich direkt auf die Einkommen der Betriebe nieder. Wir werden eine Verlagerung von Produktion ins Ausland und Betriebsschließungen erleben.“ Hieran ändert auch die grundsätzlich positive Anpassung der Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage nichts.

Der BWV fordert daher weiterhin eine Sonderregelung für die Landwirtschaft, wofür sich auch die CDU/CSU in den Verhandlungen eingesetzt hatte. „Wir hoffen, dass die SPD – gerade mit Blick auf ausländische Saisonarbeitskräfte – es doch noch schafft, ihren ideologischen Weg beim Mindestlohn zu verlassen.“

Große Vorsicht ist beim geplanten Naturflächenbedarfsgesetz geboten, das die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen erleichtern soll. Hier darf es auf keinen Fall dazu kommen, dass landwirtschaftliche Flächen – in einer Art kalten Enteignung – verloren gehen und der Flächenverbrauch noch einmal verschärft wird.

Der BWV-Präsident begrüßt hingegen das eindeutige Bekenntnis zum Pflanzenschutz, die Pläne zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln und das Setzen auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung im Bereich Umwelt und Ernährung. Ein für die Winzerinnen und Winzer wichtiges Signal ist die Orientierung der zukünftigen Bundesregierung an den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe der EU zur Zukunft des Weinbaus. Hier kommt es auf eine schnelle Umsetzung an.