Die Forderung des Bundesarbeitsministers, den Mindestlohn auf 15 EUR zu erhöhen, stößt beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) und dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e.V. (LAV) auf massive Kritik. Bereits das aktuelle Niveau des Mindestlohns sei schon jetzt für viele Betriebe in der Landwirtschaft und im Weinbau nicht mehr zu stemmen und die nächste Erhöhung steht schon zum Jahreswechsel an. Die völlig überzogenen Vorstellungen von Hubertus Heil würden dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Branche noch weiter sinkt, arbeitsintensive Kulturen ins Ausland abwandern und viele Betriebe ihre Tore schließen müssen.
Laut BWV-Präsident Eberhard Hartelt und LAV-Vorsitzendem Klaus Schneider wurden seit Einführung des Mindestlohns dessen Konsequenzen auf die regionale Produktion von Lebensmitteln ausgeblendet und es wurde versäumt, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen diese zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden können.
Insbesondere im Obst- und Gemüsebau, aber auch im Weinbau sind die Lohnkosten – und deren Niveau im europäischen und außereuropäischen Vergleich – ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit der Betriebe. Bereits heute ist die Lohnuntergrenze in wichtigen Erzeugerländern weniger als halb so hoch wie in Deutschland. „Die SPD will einfach nicht verstehen, dass eine reine Erhöhung des Mindestlohns zwangsläufig dazu führt, dass viele Produkte nicht mehr konkurrenzfähig in Deutschland angebaut werden können – oder noch schlimmer: sie nimmt es billigend in Kauf“, so Hartelt und Schneider.
BWV und LAV verweisen vor diesem Hintergrund auch auf den Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Darin wird gefordert, Verlagerungseffekte der Produktion in Regionen mit geringeren sozialen und ökologischen Standards zu verhindern: „Ein deutlich höherer Mindestlohn als in vielen Staaten aus denen wir Lebensmittel importieren, die dort aber unter erheblich niedrigeren Anforderungen produziert werden, ist dafür sicherlich nicht hilfreich.“
Darüber hinaus könne es nicht sein, dass Bundesarbeitsminister Heil versucht die unabhängig arbeitende Mindestlohnkommission zu beeinflussen und damit die Tarifautonomie unterwandert. Hartelt und Schneider erinnern daran, dass die Kommission bei der Festlegung des Mindestlohns zu berücksichtigen hat, dass dessen Höhe faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Sie erwarten, dass diese Vorgabe auch umgesetzt wird.