Bei einem der Wildschweine die am 6. Juli 2024 in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurden, hat das Friedrich-Löffler-Institut einen positiven Test auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Dies teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) mit. Vorausgegangen war eine erste positive Beprobung am 8. Juli 2024 durch das Landesuntersuchungsamt (LUA).
Laut MKUEM gibt es derweil einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das LUA bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen.
Aktuelle Informationen zu den ausgewiesenen Restriktionsgebieten und die dort geltenden Auflagen gibt es auf der ASP-Sonderseite des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Hintergrund ASP:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht.
Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.