Ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung auch für landwirtschaftliche Kleinbetriebe erforderlich kein Vertrauensschutz bei Erklärung der Pachteinkünfte gemäß § 21 EStG

Erläuterungen
Der Kläger, ein pensionierter bayerischer Verwaltungsbeamter, hat 2018 eine land- und forstwirtschaftliche Parzelle veräußert, welche er selber geerbt hat. Das Finanzamt unterwarf den Veräußerungsgewinn der Besteuerung, wogegen der Kläger vorging.

Ursprünglich hatten die Urgroßeltern

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