Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts BFH, Urteil vom 10.07.2024, II R 3/22, LEXinform 0953987

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung

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