Am Donnerstag, den 29.02.2024 wurde im Bundesanzeiger das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung veröffentlicht.
Es besteht aus einer Förderrichtlinie für investive Vorhaben und einer zweiten Förderrichtlinie für laufende
Entsprechende Kriterien sind in den beiden Richtlinien hinterlegt. Neben der Schweinemast steht das Programm auch für Ferkelaufzucht und Sauenhaltung zur Verfügung, sofern die in den Richtlinien vorgeschriebenen Kriterien erfüllt werden. Möglicherweise bietet die investive Förderrichtlinie für Sauenhalter, die vor Ablauf der Übergangsfristen zum Umbau des Deckzentrums und des Abferkelbereichs investieren wollen, eine Fördermöglichkeit. Entscheidend wird sein, dass die im Programm einzuhaltenden Kriterien nur für den jeweils beantragten Haltungsbereich (Deckzentrum bzw. Abferkelbereich) gelten.
Die entsprechenden Auslegungshinweise und FAQs müssen diesbezüglich in den nächsten Tagen und Wochen betriebsindividuell geprüft werden. Bei investiven Vorhaben ist die Förderung für Stallneu- oder Umbauten je nach Investitionssumme gestaffelt. Bei Investitionen bis 500.000,- Euro ist eine Förderung bis 60% möglich. Darüberhinausgehend sind bis zu einer Investitionssumme von 2 Mio. Euro bis zu 50% Förderung möglich, die weiteren Kosten bis 5 Mio. Euro sind bis zu 30% förderfähig.
Detaillierte Hinweise rund um das investive Förderprogramm finden Sie auf folgender Webseite der BLE zum Download: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Investive_Foerderung/investiv_node.html
Unabhängig von dem investiven Förderpro-gramm und ohne zwingende Verknüpfung ist eine Förderung der laufenden Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards möglich. Die zu erfüllenden Kriterien sind in der entsprechenden Förderrichtlinie Laufende Mehrkosten hinterlegt. Dieses Programm ist vor allem für diejenigen schweinehaltenden Betriebe interessant, die die vorgeschriebenen Kriterien bereits jetzt erfüllen. Das sind in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen. Diese Betriebe sollten sich die Förderkriterien (z.B. Ringe-schwanz) genau ansehen und eine Teilnahme prüfen.
Nähere Informationen zum Programm einschließlich der Fördergrenzen und auch zu den Fördersätzen je Tier werden auf https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foer-derungen-Auftraege/Bundesprogramm_Um-bau_Tierhaltung/Foerderung_Mehrkos-ten/Mehrkosten_node.html veröffentlicht.
Aus Sicht des DBV kommt das Bundesförderprogramm aufgrund der begrenzten Summe von 1 Mrd. Euro verteilt über vier Jahre der fehlenden Verknüpfung zwischen der Förderung investiver Maßnahmen für den Wechsel in höhere Haltungsstufen und der Förderung der damit verbundenen höheren laufenden Kosten sowie den deutlichen Begrenzungen bei der Förderung der laufenden Kosten (z.B. Förderung nur für die ersten 200 Sauen) nicht annähernd an die Ziele des Borchert-Plans zum Umbau der gesamten Tierhaltung heran.
Es kann allenfalls als ein erster Schritt gesehen werden, wobei zu hoffen ist, dass zumindest das investive Programm eine gute Unterstützung für Sauenhalter bei der Umsetzung der Anforderun-gen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung ermöglicht.
BWV-Infodienst als PDF