Ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung auch für landwirtschaftliche Kleinbetriebe erforderlich kein Vertrauensschutz bei Erklärung der Pachteinkünfte gemäß § 21 EStG

Erläuterungen Der Kläger, ein pensionierter bayerischer Verwaltungsbeamter, hat 2018 eine land- und forstwirtschaftliche Parzelle veräußert, welche er selber geerbt hat. Das Finanzamt unterwarf den Veräußerungsgewinn der Besteuerung, wogegen der Kläger Weiterlesen …