(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die Bundesregierung auf, die Vorschläge der EU-Kommission zur Aussetzung der sogenannten GLÖZ 8 Regelung jetzt eins-zu-eins umzusetzen. „Wir deutschen Bauern brauchen jetzt die Entscheidung, die uns die gleichen Voraussetzungen wie anderen Landwirten in der EU sichert. Ein deutscher Alleingang und eine Ungleichbehandlung ist inakzeptabel. Es ist ein Unding, dass erneut über die Köpfe von uns Bauern hinweg entschieden werden soll“, so Bauernpräsident Rukwied. Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen bis spätestens Ende Februar eindeutige Informationen über die Bedingungen bei GLÖZ 8. Das gelte auch für etwaige Änderungen bestimmter Maßnahmen bei den Ökoregelungen (ÖR) und gegebenenfalls auch bei den Umweltmaßnahmen (AUKM).
Gleichzeitig fordert der DBV eindeutige Signale von der Bundesregierung für eine Stabilität und Verlässlichkeit bei den Direktzahlungen. „Es ist nicht akzeptabel, dass schon wieder die finanziellen Rahmenbedingungen bei den Eco Schemes und die erste Säule kurzfristig verändert werden sollen“, so Rukwied.
Erforderlich wäre es aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes, dass die Bundesregierung die bestehenden Maßnahmen bei den Ökoregelungen durch höhere Prämien, deutlich praktikablere Vorgaben und mehr Flexibilität verbessert. Der DBV und die Landesbauernverbände haben dazu Vorschläge eingebracht.
Die Mitgliedstaaten können rückwirkend zum 1. Januar 2024 beschließen, dass Landwirte im GAP-Antragsjahr 2024 die GLÖZ-8-Verpflichtung (Stilllegung/Landschaftselemente) im Zuge der Konditionalität derart erfüllen können, dass sie mindestens 4 Prozent der Ackerfläche für Brachen und/oder Landschaftselemente und/oder Leguminosen (ohne Pflanzenschutzmittel) und/oder Zwischenfrüchte (ohne Pflanzenschutzmittel) bereitstellen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ohne gesonderte Genehmigung der EU-Kommission Änderungen bzw. Verbesserungen bei denjenigen Maßnahmen der freiwilligen, einjährigen Ökoregelungen vornehmen zu können, die auf Grundlage der GLÖZ-8-Verpflichtung beruhen. Das betrifft in Deutschland insbesondere die Ökoregelungen ÖR 1 (freiwillige zusätzliche Stilllegung) und ÖR 2 (vielfältige Kulturen im Ackerbau). Die Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, können bis spätestens Donnerstag, 29. Februar 2024, der EU-Kommission mitteilen, ob und inwiefern man nun für die diesjährige GAP-Antragstellung und -Umsetzung von der Option im EU-Recht Gebrauch machen wird.