(DBV) Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 in Meseberg das „Wachstumschancengesetz“ mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Für die Landwirtschaft ist aber eine Belastung durch die erneute Absenkung des Umsatz- steuer-Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent vorgesehen. Dazu Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung. Die Berechnungsmethoden zur Absenkung des Pauschalsatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent sind schlicht nicht nachvollziehbar. Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag noch einmal sehr kritisch hinschauen und korrigierend eingreifen. Andere Maßnahmen wie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die auf 50 Prozent erhöhte Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe (7g EstG) sowie die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude werden auch viele Landwirte nutzen können. Wegen der besonders hohen Ertragsrisiken in der Landwirtschaft fordern wir darüber hinaus die Verlängerung der Gewinnglättung. Längst überfällig ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Die Landwirte brauchen endlich steuerliche Flankierung, damit sie ihre Betriebe in unsicheren Zeiten stabil fortführen können.“