Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. März 2024, 9 K 926/22, LEXinform 5026243
Erläuterungen
Im Besprechungsfall versagte die Finanzverwaltung dem Kläger die Geltendmachung des Freibetrages nach § 16 Absatz 4 EStG.
Der Kläger war bis zum 31. Dezember 2019
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