LAV

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Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e. V. (LAV) ist der freiwillige Zusammenschluss von landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Betrieben bzw. Verbänden sowie von landwirtschaftlichen Handels- und Verarbeitungsgenossenschaften in Rheinhessen und der Pfalz.

Der LAV vertritt nicht nur die speziellen Interessen der Betriebe mit Fremdarbeitskräften, er bietet auch für alle seine Mitglieder viele exklusive Vorteile.

Seit dem 01.07.2002 wird die Geschäftsführung des LAV durch den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) wahrgenommen.

Was tut der LAV ?
Der Zweck des LAV liegt in der Vertretung und Förderung der tarif- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder unter Ausschluss jeglicher Parteipolitik und geschäftlicher Betätigung.

Der LAV strebt die Schaffung geregelter Arbeits- und Lohnverhältnisse in der Landwirtschaft vor allem durch den Abschluss von beidseitig angemessenen Tarifverträgen und sonstigen Kollektivvereinbarungen in der Landwirtschaft an.

Der LAV berät seine Mitglieder juristisch in arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Angelegenheiten und vertritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Der LAV setzt sich für die Interessen der Mitglieder gegenüber der Bundes- und Landesregierung, den Parlamenten, den Kommunen, Behörden und Verbänden ein.

Wer kann Mitglied im LAV werden ?
Mitglied können alle Arbeitgeber der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischerei, der Molkereien, des Obst-, Garten-, Wein– und Gemüsebaus sowie landwirtschaftliche Nebenbetriebe und Genossenschaften mit Sitz in Rheinhessen/Pfalz werden bzw. in Nachbargebieten auf besonderen Antrag.

Wieviel kostet die Mitgliedschaft ?
Der Jahresbeitrag für landwirtschaftliche Betriebe mit eigenen Flächen beträgt pauschal 265,- €/Jahr. Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. reduziert sich der Jahresbeitrag auf 115,- €/Jahr.

Wie werde ich Mitglied im LAV ?
Um Mitglied zu werden, müssen Sie nur die Beitrittserklärung ausfüllen und sie unterschrieben an die Adresse des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Rheinhessen-Pfalz e. V. senden oder faxen. Nach Erwerb der Mitgliedschaft können Sie alle Vorteile und Einrichtungen des LAV nutzen und Ihr Stimmrecht bei den Versammlungen des LAV einsetzen.

Beitrittserklärung nebst Einzugsermächtigung.

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Tarifverhandlungen für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau
  • Kostenose Musterverträge und Merkblätter
  • Rechtliche Beratung und Vertretung in Arbeitsrecht und Sozialrecht … und vieles mehr, wie etwa:
    • Der LAV wirkt bei der Benennung von Ehrenamtlichen Richtern an den Arbeits- und Sozialgerichten mit
    • Nutzung der Vergünstigungen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., etwa beim Kauf von Autos, u.a.
    • Beratung rund um das Arbeitsrecht, Hilfe bei Fragen der Mitarbeiterführung, arbeitsrechtlicher Newsletter,
    • Jährlich aktualisiertes Arbeitskräftemerkblatt.

Durch die Anwendung des Tarifvertrages für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz profitieren die Arbeitgeber von vielen Flexibilisierungen, die nur durch einen Tarifvertrag möglich sind:

Dies sind etwa:

  • Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf über 10 Stunden pro Tag, ohne kostenpflichtige Sondergenehmigung durch die SGD.
  • Verkürzung der Ruhezeiten nach Beendigung der täglichen Arbeit auf bis zu acht Stunden.
  • Moderne Arbeitszeitmodelle, wie etwa die Einführung eines Arbeitszeitkonto, somit flexible Verteilung der Arbeit möglich ohne Überstundenzuschlag zahlen zu müssen.
  • Verkürzung der Kündigungsfristen abhängig von der Betriebszugehörigkeit auf bis zu drei Kalendertagen.

Die Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Tarifverträgen. Die aktuellen Verträge erhalten ausschließlich Mitglieder des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes.

Der LAV berät seine Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und vertritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Durch die Kooperation mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) ist es uns möglich, Ihnen zu allen wesentlichen Themengebieten Experten anzubieten.

Aus diesem Grund steht der LAV seinen Mitgliedern in allen Fragen und Konflikten des Arbeits- und Sozialrechts zur Seite, wie etwa:

  • Gestaltung und Begründung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen und Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitszeugnis
  • Lohn- und Abrechnungsstreitigkeiten
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungen.

Diese Rechtsdienstleistung ist in der Regel mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten und ist somit günstiger als etwa eine Rechtschutzversicherung.

Vorsitzender:
Klaus Schneider, Dirmstein

Stellvertretender Vorsitzender:
Andreas Renner, Mutterstadt

Schatzmeister:
Andreas Köhr

  • Michael Buscher, Bechtheim
  • Steffen Christmann, Neustadt-Gimmeldingen
  • Hans-Jörg Friedrich, Mutterstadt
  • Karl Otto Gabel-Müller, Kleinkarlbach
  • Eberhard Hartelt, Göllheim
  • Klaus Muth, Alsheim
  • Alexander Kientzler, Bad Kreuznach

Landwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz e.V.
Weberstr. 9
55130 Mainz

Geschäftsführer:
Sebastian Schnabel

Telefon: 0 61 31 / 62 05 58
Fax: 0 61 31 / 62 05 50
E-Mail: Sebastian.Schnabel@bwv-rlp.de

Sekretariat:
Andrea Lamb

Telefon: 0 61 31 / 62 05 63
Telefax: 0 61 31 / 62 05 50
E-Mail: Andrea.Lamb@bwv-rlp.de