Grenzen des Ermessens bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen FG Münster, Urteil vom 14. Juni 2024, 4 K 2351/23, LEXinform 5026262

Erläuterungen

Der Kläger ist eine steuerlich beratende Privatperson. Für das Jahr 2020 war er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die hierfür geltenden Abgabefristen wurden aufgrund der Corona-Pandemie durch den Gesetzgeber verlängert.

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