Meldepflicht der Haltungsform für Schweinemäster

Gemäß den Bestimmungen des aktuellen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind Schweinemäster verpflichtet, bis zum 1. August ihre zuständige Behörde schriftlich darüber zu informieren, welche Haltungsform ihre Schweinemastställe aufweisen. In Rheinland-Pfalz erfolgt die Meldung über die ADD. Es muss

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